Die Verteidiger der Verurteilten im sogenannten Cyberbunker-Prozess haben sich am Bundesgerichtshof (BGH) für eine neue Verhandlung am Landgericht Trier und Freisprüche ausgesprochen. Sie weckten am Donnerstag in Karlsruhe vor allem Zweifel, ob die sieben Männer und eine Frau wirklich als kriminelle Vereinigung agiert hätten. Wann der BGH eine Entscheidung in einem der bundesweit größten Cybercrime-Prozesse trifft, war zunächst unklar.
Es geht in dem Verfahren um ein hochgesichertes Rechen- und Datenverarbeitungszentrum in einer früheren Nato-Bunkeranlage auf einem ehemaligen Militärgelände in Rheinland-Pfalz, über das Zigtausende Straftaten abgewickelt wurden. Die Polizei hatte den Cyberbunker im Herbst 2019 im Mosel-Städtchen Traben-Trarbach ausgehoben. Ende 2021 verurteilte das Landgericht Tier die acht Verantwortlichen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen – nicht aber wie angeklagt wegen Beihilfe zu den Straftaten.
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