Verbrauchergruppen haben bei der Europäischen Kommission und den zuständigen Behörden zahlreicher EU-Länder Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. Der boomende Online-Marktplatz verstoße gegen das neue EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA), teilte die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc am Donnerstag mit, die die Beschwerde auf europäischer Ebene eingereicht hat. «Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die die Verbraucher dazu bringen sollen, mehr auf der Plattform auszugeben», erklärte die Direktorin des Verbraucherverbands, Monique Goyens.
Außerdem lasse Temu Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kauften. «Diese fehlende Rückverfolgbarkeit hindert die Verbraucher daran, eine fundierte Entscheidung zu treffen oder zu wissen, ob ein Produkt den EU-Sicherheitsvorschriften entspricht.»
Der chinesische Online-Händler Temu sagte zu den Vorwürfen: «Die Beschwerde des Beuc nehmen wir sehr ernst und werden sie sorgfältig prüfen.» Man werde daran arbeiten, etwaige Mängel zu beheben. «Wir haben uns verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften der Märkte, in denen wir tätig sind, in vollem Umfang einzuhalten», sagte ein Sprecher von Temu. Man sei bestrebt, nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Deutschland hat vorerst keine Klage eingereicht
Beuc listet 17 Verbrauchergruppen aus 15 EU-Ländern, die bei ihren zuständigen nationalen Behörden Beschwerde eingereicht haben, darunter solche aus Österreich, Frankreich und den Niederlanden, nicht aber aus Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Plattform bereits Ende März wegen mehrerer Verstöße abgemahnt. Temu verunsichere und übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, hieß es.
Der Betreiber der Plattform gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich darin, die kritisierten Verstöße künftig zu unterlassen. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, teilte die Verbraucherzentrale in dieser Woche mit. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine Vertragsstrafe fordern. Ende April hatten die Verbraucherschützer auch den Online-Modehändler Shein abgemahnt.
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