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Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

Die beleuchtete Tastatur eines Laptops spiegelt sich im Bildschirm. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Silas Stein/dpa)
Einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime geht mit Haftstrafen zu Ende. Die Angeklagten haben diesmal nicht selbst mit Drogen oder Waffen gehandelt, sondern diese erst ermöglicht.

Im Prozess um einen Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet hat das Landgericht Trier die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Montag. Der 62 Jahre alte Kopf der Bande bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den rund 250 000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.

Ein sogenannter Manager (52) der Bande muss demnach zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der ältere Sohn (35) des Hauptangeklagten vier Jahre und drei Monate. Bei den übrigen Angeklagten lagen die Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr auf Bewährung.

Mit dem Urteil geht ein mehr als einjähriger Prozess zu Ende, den die Generalstaatsanwaltschaft beim Start im Oktober 2020 als einen der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime bezeichnete.

Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster erst möglich machen. Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trabach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.

Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.

Der Cyberbunker warb damit, alles zu hosten – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Laut Köhler hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Bande einen «Bulletproof-Hoster» (kugelsicheren Hoster) betrieb, der behauptete, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.