Amazon hat die Entscheidung verteidigt, die bei Trump-Anhängern beliebte Twitter-Alternative Parler von seinen Servern zu werfen.
Parler ist seit Montag vom Netz, und es ist bisher unklar, ob der Dienst einen neuen Infrastruktur-Dienstleister finden kann. Die Plattform zog vor Gericht mit der Forderung, Amazon per einstweiliger Verfügung zur Rücknahme der Kündigung zu zwingen. Der weltgrößte Online-Händler ist auch ein führender Anbieter von Infrastruktur im Netz, auf die viele Start-ups und etablierte Unternehmen zurückgreifen.
Der Tech-Konzern konterte in seiner Antwort auf die Klage, er sei durchaus berechtigt gewesen, Parler den Zugang zu seinen Servern zu entziehen. Der Vertrag habe vorgesehen, dass der Dienst Beiträge mit rechtswidrigen Inhalten wie etwa Aufrufen zu Gewalt, unverzüglich löschen müsse, wenn er von ihnen erfahre. Parler habe das wiederholt versäumt.
Amazon führte als Beispiel eine Reihe von Beiträgen auf, in denen unter anderem zum «Bürgerkrieg» und der Ermordung von Politiker nach der Übergabe des Präsidentenamts von Donald Trump an Joe Biden am 20. Januar aufgerufen wurde. Firmenchef John Matze habe in Gesprächen mit Amazon Anfang Januar eingeräumt, dass der Dienst einen Rückstau von 26.000 unbearbeiteten Hinweisen auf fragwürdige Inhalte habe. Zudem sei Parler genutzt worden, um den Sturm von Trump-Anhängern auf das US-Kapitol in Washington zu organisieren.
Parler bezeichnete sich als auf Redefreiheit fokussierte Online-Plattform. In der Realität war es eine Art Twitter, wo alles erlaubt ist. Angesichts eines zunehmend härteren Vorgehens von Twitter und Facebook gegen Gewaltaufrufe und Verschwörungstheorien wanderten schon in den vergangenen Monaten Trump-Anhänger zu Parler ab. Der bei Twitter und Facebook bis auf Weiteres gesperrte Trump verliert mit Parler eine weitere Plattform zur direkten Kommunikation.
Parler argumentierte in der Klage gegen Amazon, die Entscheidung des Technologiekonzerns sei politisch motiviert. Amazon greife mit seinem Vorgehen in den Wettbewerb zwischen Parler und Twitter ein und verstoße damit gegen US-Kartellrecht, hieß es weiter. Amazon wies auch das zurück und betonte, dass Parler keine Verletzung der Wettbewerbsregeln nachweisen könne.
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