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BGH prüft Schummel-Software: Für Computerspiele zulässig?

BGH prüft Schummel-Software: Für Computerspiele zulässig?
Ein Messebesucher spielt mit der PSP Go am Eröffnungstag der E3 Expo 2009 in Los Angeles. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andrew Gombert/epa/dpa)
Sogenannte Cheat-Programme versprechen Gamern leichtes Spiel. Doch verstoßen sie gegen das Urheberrecht? Der Playstation-Hersteller Sony fordert Schadenersatz. Nun beschäftigt sich das BGH mit der Frage.

Die Frage, inwieweit Computerspiele gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind, beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um sogenannte Cheat-Programme, mit deren Hilfe die Spieler bestimmte Beschränkungen umgehen können – zum Beispiel den «Turbo» in einem Rennspiel unbegrenzt nutzen. «Cheat» ist ein englisches Verb und bedeutet schummeln oder betrügen. Der Playstation-Hersteller Sony fordert von den Entwicklern und Verkäufern einer solchen Software Schadenersatz. Rechtlich ist das von der Frage abhängig, ob das Spiel «umgearbeitet» wurde. Das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.

Zuletzt hatte das Hamburger Oberlandesgericht die Klage von Sony abgewiesen, weil lediglich in den Ablauf des Spiels eingegriffen werde – die Computerbefehle selbst würden unverändert bleiben. In der Karlsruher Verhandlung zeichnete sich ab, dass der BGH diese Sichtweise möglicherweise bestätigen könnte. Da EU-Recht berührt ist, wurde aber auch erwogen, zunächst noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einzuschalten. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen bis Monaten verkündet. (Az. I ZR 157/21)