Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge, Gesetze künftig digital zu veröffentlichen.
Dies solle die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig machen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Dieser ging demnach zur Abstimmung an die übrigen Ministerien.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem RND: «Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt.» Das schaffe Transparenz und erleichtere auch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit. Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen. Das Gesetz soll demnach ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln.
Gesetze in Deutschland treten nach ihrer Verabschiedung erst in Kraft, wenn sie auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
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