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Debatte um Bundesmittel für digitale Verwaltung

Eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts Frankfurt greift an einem Regal nach einer Gerichtsakte. Der digitale Wandel in der hessischen Justiz ist mit der Einführung der E-Akte ein weiteres Stück vorangekommen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)
Die Digitalisierung der Behörden ist dringend nötig. Doch statt wie bisher 377 Millionen sind nur noch 3,3 Millionen Euro im aktuellen Bundeshaushalt dafür vorgesehen. Ist Kritik berechtigt?

Der Haushaltsplan für die dringend nötige Digitalisierung der Behörden in Deutschland hat eine Kontroverse ausgelöst. Kritiker bemängeln eine massive Kürzung der Mittel, die im vom Kabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorgesehen sind. Das Bundesinnenministerium beschwichtigte am Donnerstag: Dank nicht ausgegebener Gelder aus den Vorjahren werde die Differenz größtenteils aufgefangen.

Nach dem Anfang Juli vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt sind für das kommende Jahr für den Bereich «Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen» des Bundesinnenministeriums statt bisher 377 Millionen nur noch 3,3 Millionen Euro eingeplant. Mit einer Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) macht die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nun einen neuen Anlauf, damit Bürgerinnen und Bürger künftig mehr Behörden-Dienstleistungen online nutzen können.

Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte über Unmut unter anderem in der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein berichtet. Das Land sollte demnach federführend für alle Bundesländer in Absprache mit dem Bund unter anderem die Onlinebeantragung des Wohngeldes ausarbeiten und hat diese Vereinbarungen nun gekündigt.

Finanzbooster war zeitlich befristet

Um die OZG-Umsetzung zu fördern, habe das Bundesinnenministerium von 2020 bis 2023 Länder und Bundesressorts massiv finanziell und inhaltlich unterstützt, allein die Länder mit 1,35 Milliarden Euro, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Dabei war allen Beteiligten von Beginn an bewusst, dass dieser zentrale Finanzbooster zeitlich befristet ist.» Dies erkläre die deutlich geringeren Mittel im aktuellen Haushaltsentwurf, was auch dem ursprünglichen Finanzplan entspreche.

«Daneben sollen aber nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren zur Verfügung gestellt werden, welche sich voraussichtlich auf dem Niveau des Sollansatzes 2023, also etwa in der Höhe von 300 Mio. Euro, bewegen werden», erklärte die Sprecherin. Der Gesetzentwurf für das neue OZG sehe außerdem vor, dass der laufende Mehraufwand für den Bund durch das OZG künftig aus den Budgets der jeweiligen Ministerien zu finanzieren sei – also nicht mehr zentral durch das Bundesinnenministerium (BMI). «Wie dies konkret in den Ressorts umgesetzt wird, kann das BMI nicht zentral beantworten.»

Die «konstruktive Zusammenarbeit» von Bund und Ländern sowie Kommunen solle weitergehen, die Mittel sollten aber künftig nicht nur bei unterschiedlichen Bundesministerien, sondern auch in den Haushaltsplänen der Länder veranschlagt werden, was Letzteren im vergangenen Jahr auch mitgeteilt worden sei, so die Sprecherin. Daneben gebe es weitere Finanztöpfe für die Digitalisierung, die teils deutlich wachsen sollten.