Hamburg hat seinen Spitzenplatz in Sachen Digitalisierung gegenüber den anderen Bundesländern verteidigt. Das geht aus einem aktuellen Deutschland-Index der Digitalisierung hervor, den das Fraunhofer-Institut FOKUS erstellt hat.
Analysiert wurden dafür etwa Daten zur Mobilfunkabdeckung sowie zur Internetnutzung der Bürgerinnen und Bürger. In den Index, der alle zwei Jahre erstellt wird, fließen auch Daten zu digital verfügbaren Verwaltungsleistungen ein und zur Zahl der neu gegründeten IT-Firmen im jeweiligen Bundesland.
Die Platzierungen
Auf den Plätzen zwei und drei sieht der Deutschland-Index derzeit die Stadtstaaten Berlin und Bremen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nordrhein-Westfalen hat sich demnach vor allem wegen guter Werte bei der digitalen Verwaltung und im Themenfeld «Digitales Leben» um zwei Plätze verbessert. Unter «Digitales Leben» fassen die Forscher Daten zur Nutzung von Online-Lernangeboten und Telemedizin sowie zum Online-Shopping zusammen.
Über dem Durchschnitt liegen im aktuellen Index demnach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Knapp unter dem Durchschnitt befinden sich den Angaben zufolge das Saarland, Sachsen sowie Rheinland-Pfalz, das laut Index mit Defiziten bei der digitalen Infrastruktur zu kämpfen hat.
Zu den Nachzüglern gehören demnach Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Das Schlusslicht bildet diesmal Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern, das zwei Jahre zuvor den letzten Platz belegt hatte, habe sich vor allem aufgrund von Fortschritten im Bereich der Infrastruktur um zwei Plätze verbessern können, heißt es in dem Bericht.
Bei den zehn Verwaltungsleistungen, die für den Index untersucht wurden, konnten laut der Auswertung 53 Prozent online über die Webportale der Kommunen abgewickelt werden – etwa 28 Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor. Insgesamt bleibe dennoch «eine erhebliche Lücke», die sich auch im 18. Platz für Deutschland in der Sparte E-Government unter den 27 EU-Staaten widerspiegele.
Ziel verfehlt
Den stärksten Anstieg gab es laut Deutschland-Index bei den Gewerbeanmeldungen. Diese seien in 84 Prozent der untersuchten 302 Kommunen online verfügbar gewesen. Auch bei den Kfz-Zulassungen und der Beantragung von Wohngeld seien erhebliche Steigerungen zu verzeichnen. Bei Baugenehmigungen und der Melderegisterauskunft gehe es, was die Online-Verfügbarkeit angeht, langsamer voran.
Bund und Länder hatten fünf Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch das Ziel wurde weit verfehlt.
Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll ein OZG 2.0 Abhilfe schaffen. Das geht jedoch aus Sicht von Parlamentariern der Ampel-Fraktionen nicht, ohne auch bei Aspekten des Registermodernisierungsgesetzes noch einmal nachzubessern. Dieses wurde 2021 noch unter der schwarz-roten Koalition verabschiedet.
Das Gesetz regelt den Austausch von Daten zu Bürgerinnen und Bürgern zwischen verschiedenen Behörden, was den bürokratischen Aufwand reduzieren soll. Zur eindeutigen Zuordnung von Personendaten in Verwaltungsverfahren soll die Steuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Damit die Betroffenen die Kontrolle behalten, soll es ein «Datenschutzcockpit» geben, über das die Bürger sehen können, welche Daten wohin übermittelt wurden.
Mehr Sicherheit
In einem gemeinsamen Entschließungsantrag, den die Fraktionen von Grünen, FDP und SPD heute vorstellen, fordern sie die Bundesregierung auf, zu prüfen, «wo zusätzliche, wirksame, insbesondere straf- und dienstrechtliche Sanktionsmaßnahmen für missbräuchliche sowie rechtswidrige Datenabrufe zu schaffen beziehungsweise zu verschärfen sind». Außerdem sollen Betroffene aus dem Datenschutzcockpit heraus, potenziell missbräuchliche Datenübermittlungen direkt an die zuständige Behörde melden können.
Auf der Website des Bundesinnenministeriums heißt es: «Aufgrund der andauernden Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten (z. B. beim Datenschutzcockpit, dem Identitätsabrufverfahren, etc.)» könne aktuell kein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Registermodernisierungsgesetzes benannt werden.
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