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EU-Gesetz gegen Online-Riesen – Ausschuss einigt sich

Die EU will große Plattformen stärker regulieren. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Sommer/dpa)
Das Digitalpaket der EU-Kommission soll unter anderem die Marktmacht einiger Online-Riesen begrenzen. Nun hat sich das EU-Parlament für eine Verschärfung ausgesprochen.

Der zuständige Ausschuss im Europaparlament will den Gesetzesvorschlag zur Einhegung der Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook verschärfen.

Einem entsprechenden Kompromiss stimmte am Dienstag der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zu. Unter anderem sollen sich Messengerdienste sogenannter Gatekeeper wie Whatsapp für die Kommunikation mit anderen Diensten öffnen müssen. Verbraucherschützer begrüßten die Ausschuss-Position, die Mitte Dezember offiziell vom Parlamentsplenum angenommen werden soll.

Es geht um das sogenannte Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das die EU-Kommission im Dezember 2020 zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) vorgeschlagen hatte. Dieses Digitalpaket soll Verbraucher im Netz besser schützen, Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen bieten und die Marktmacht einiger Online-Riesen begrenzen. Letzteres soll durch den DMA gelingen. Für Gatekeeper (Torwächter) sollen deshalb bestimmte Anforderungen gelten.

Der Parlamentsausschuss ergänzte unter anderem Vorgaben für den Gebrauch von Daten für gezielte Werbung. Auch das mögliche Strafmaß bei dauerhaften Verstößen will das Parlament erhöhen. Der Ausschuss sieht eine Strafe von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes vor. Der Rat der EU-Staaten ist dem Vorschlag der EU-Kommission von 10 Prozent gefolgt. Den Geltungsbereich will das Parlament enger fassen als die EU-Staaten, sodass weniger Unternehmen betroffen wären. Zu ihnen würden wohl unter anderem Facebook, Google, Apple und Amazon gehören, aber auch das niederländische Booking.de.

Der Rat der EU-Staaten will seine Positionen zum DMA und DSA an diesem Donnerstag formell festlegen. Das Parlament strebt bei beiden Themen eine endgültige Position noch im Dezember an. Anschließend müssen sich beide Seiten auf eine gemeinsame Linie verständigen. Falls eine Einigung in der ersten Jahreshälfte 2022 gelingt, könnte der DMA Anfang 2023 in Kraft treten.