Die Justizminister der Länder fordern Strafen für Betreiber großer sozialer Netzwerke, wenn diese Hassbeiträge nicht zeitnah löschen.
Der Bund solle prüfen, inwieweit das Strafrecht dafür geändert werden kann, beschlossen die Ministerinnen und Minister bei ihrer Konferenz in Schwangau im Allgäu. Es gehe um strafbare Inhalte, die den Unternehmen zum Beispiel durch Beschwerden bekannt sind, aber trotzdem nicht zeitnah gelöscht werden. Bisher liege der Fokus des Strafrechts auf den Verfassern, die Betreiber der Netzwerke müssten höchstens Bußgelder zahlen.
«Das zahlen die alles aus der Portokasse», sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). «Wer Todesdrohungen oder Terror-Ankündigungen trotz Kenntnis nicht zeitnah löscht oder sperrt, muss strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten haben.» Es sei nicht in Ordnung, dass die Unternehmen von den Gewinnen profitierten und die Probleme durch soziale Netzwerke Demokratie und Rechtsstaat überließen.
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