
Geräte mit digitalen Elementen wie etwa Smart-TVs oder intelligente Armbanduhren sollen künftig einer Aktualisierungsverpflichtung unterstehen.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Der Entwurf benötigt noch die Zustimmung des Bundestags.
Digitale Elemente sind zum Beispiel bestimmte Apps oder eine Cloud-Anbindung, die für die Nutzung des Gerätes oder bestimmter Funktionen benötigt werden. Mit der sogenannten Update-Pflicht sollen Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit langfristig gewährleistet bleiben. «Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitslücken funktionieren», sagte Lambrecht.
Darüber hinaus sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlich besser gestellt werden, falls an einem gekauften Produkt ein Schaden auftritt. «Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt », sagte Lambrecht. Das Ministerium hatte bereits im vergangenen Dezember einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.
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