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Künast will Grundsatzurteil gegen Facebook

Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Annette Riedl/dpa/Archiv)
Grünen-Politikerin Renate Künast sagt Facebook den Kampf an. Sie will, dass das Netzwerk keine falschen Zitate im Netz weiterverbreitet.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast will mit einem Grundsatzurteil weiterreichende Löschpflichten für als rechtswidrige gemeldete Inhalte bei Facebook erzwingen.

Unterstützt wird sie dabei von der Organisation Hateaid, die sich gegen Hass und Hetze im Netz engagiert und auch Prozesskostenhilfe leistet. Die meisten Betroffenen hätten nicht den Mut, die Kraft und vor allen Dingen nicht das Geld, sich gegen große Plattformen zur Wehr zu setzen, sagte die Geschäftsführerin von Hateaid, Anna-Lena von Hodenberg. «Und das wollen wir ändern.»

Gegenstand der Klage ist ein Satz, der Künast von Nutzern im Netz zugeschrieben wird, den sie nach eigenen Angaben aber nicht gesagt hat. In einer Variante werden ihr die Worte in den Mund gelegt: «Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.» Tatsächlich habe sie in einer ARD-Sendung vor Jahren den SPD-Politiker Thilo Sarrazin aufgefordert, sich den türkischen Namen einer anderen Teilnehmerin der Talkrunde zu merken, die dieser wiederholt falsch ausgesprochen habe, so die Grünen-Bundestagsabgeordnete.

«Du kannst dich wehren, du kannst irgendwo was dazuschreiben. Dann wird vielleicht eines gelöscht, aber es taucht kurze Zeit später oder in einem ähnlichen Zusammenhang doch wieder auf», beschrieb Künast den Versuch, das bereits seit Jahren kursierende Zitat richtigzustellen. «Das kann mir – macht es sicherlich auch – als Politikerin schaden, weil Menschen denken, dass ich sowas tatsächlich gesagt hätte.» Die Verbreitung solcher Inhalte sei häufig eine orchestrierte Aktion von Rechtsextremisten, die damit Aufregung und hasserfüllte Reaktionen auslösen wollten.

Die Klage sei am vergangenen Freitag beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht worden, sagte Rechtsanwalt Matthias Pilz, der Künast vor Gericht vertreten soll. Tatbestand sei üble Nachrede. Ziel sei zu klären, dass es eine Löschpflicht für Plattformbetreiber gebe – und zwar nicht nur für gemeldete und damit beanstandete Beiträge sondern auch für wort- oder sinngleiche Posts.