Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.
In einer Verfügung für das neue Minderungsrecht heißt es, dass die Verbraucher insgesamt 30 Tests an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn bekanntgab. Die Verbraucher müssen dabei die Desktop-App «breitbandmessung.de» nutzen und ein LAN-Kabel verwenden. Das neue Minderungsrecht stärkt die Position des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter erheblich. Ab dem 13. Dezember kann die Desktop-App mit den neuen Vorgaben genutzt werden.
Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Internetanschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.
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