Bürger sollen ab dem kommenden Frühjahr über ein «Transparenzverzeichnis» des Bundesgesundheitsministeriums einen Überblick über Leistungen, Angebote und Qualität der rund 1900 Kliniken in Deutschland bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Das Nachrichtenportal «The Pioneer» und das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatten zuerst darüber berichtet.
Die offiziellen Informationen sollen erstmals zum 1. April 2024 im Internet zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen unter anderem das jeweilige Leistungsangebot der Klinik, die personelle Ausstattung und Qualitätsdaten umfassen. Dabei geht es auch um Komplikationen oder Todesfälle. «Die Veröffentlichung dieser Daten trägt neben der Förderung selbstbestimmter Auswahlentscheidungen von Patientinnen und Patienten auch dazu bei, dass Krankenhäuser zu einem Wettbewerb um die bestmögliche Qualität angeregt werden», heißt es im Entwurf.
Ermöglicht werden sollten eine «laiengerechte Suche und Vergleiche zwischen Einrichtungen». Zwar gibt es im Netz bereits verschiedene Klinik-Bewertungsportale, hier handelt sich nun aber um ein offizielles. Zuständig sein soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen – ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut. Dieses berät den Gemeinsamen Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser.
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