Mehreren großen Porno-Portalen droht in Deutschland in der bisherigen Form eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss gegen den Jugendschutz verstoßen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gab bekannt, dass die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) die frei zugänglichen Inhalte von Porno-Anbietern mit Sitz in Zypern zu Recht beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland zu Recht untersagt habe. Die Entscheidung erging im Eilverfahren, das Hauptverfahren steht noch aus.
Landesanstalt erfreut
Das Gericht habe ihre Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, teilte die Landesanstalt für Medien mit. Die Entscheidung sei in ihrer Eindeutigkeit «sehr erfreulich». Für die deutschen Angebote sei eine echte Altersüberprüfung der Nutzer einzurichten. Bei der Eindeutigkeit der Entscheidung sei schwer vorstellbar, warum das Hauptsacheverfahren anders ausfallen sollte.
«Angesichts der Entscheidung fordern wir die Porno-Plattformen erneut auf, unmittelbar den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten», sagte LfM-Chef Tobias Schmid. «Das Einzige, was sie hierfür tun müssen, ist eine wirksame Alterskontrolle einzuführen. Alternativ können sie auch die Verbreitung des Angebots in Deutschland einstellen.»
Die Eilanträge der zypriotischen Gesellschaften gegen die Vorgaben der LfM zum Jugendschutz lehnte das Gericht ab (Az.: 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben würden.
Das Verfahren verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union, befanden die Düsseldorfer Richter. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.
Gefahren durch Porno
Die Anbieter könnten sich auch nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter nur die Regeln des Herkunftslandes gelten. Der strenge deutsche Jugendmedienschutz müsse Anwendung finden, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohe.
Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert habe. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhielten.
Gegen die insgesamt drei Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet. Eine Sprecherin des OVG sagte auf Anfrage, die Beschwerdemöglichkeit habe keine aufschiebende Wirkung.
Altersbeschränkung notwendig
Dass auch Kinder im Netz harte Pornografie konsumieren können, ist Medienaufsehern in Deutschland schon lange ein Dorn im Auge. Medienaufseher und LfM-Chef Schmid will die reichweitenstärksten Porno-Portale dazu zwingen, in ihren deutschsprachigen Angeboten eine wirksame Altersbeschränkung einzuführen. «Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.»
Die Porno-Riesen auf Zypern konnten sich allerdings bislang auf das mangelnde zypriotische Interesse an der Durchsetzung deutschen Jugendschutzes verlassen. Deswegen wollen die Medienaufseher über die Infrastruktur-Anbieter in Deutschland erreichen, das rechtswidrige Inhalte gesperrt werden.
Die Uneinsichtigkeit der Branche gegenüber den bisherigen Aufforderungen und Appellen der Medienwächter hat einen triftigen Grund: Weil Pornokonsum noch immer tabubehaftet ist, schrecken viele Nutzer davor zurück, für eine Altersüberprüfung ihre Identität preiszugeben. Es droht ein massiver Reichweiteneinbruch.
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